Familienunternehmen und Schiedsverfahren

21. September 2009

Wir wenden uns an Sie als Mitglieder, Geschäftsführer und Berater von mittelständischen Familienunternehmen jeglicher Rechtsform.

Streitigkeiten in Familienunternehmen, insbesondere über Gesellschafterbeschlüsse, können nunmehr nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Frühjahr 2009 vor Schiedsgerichten beigelegt werden (BGH, Az.: II ZR 255/08). Bisher war diese Form der Konfliktbewältigung von der Rechtsprechung nicht zugelassen, da Beschlüsse von Gesellschafterversammlungen als nicht schiedsfähig galten. Die Rechtslage hat sich durch dieses oben genannte Urteil geändert.

Familienunternehmen bzw. deren Gesellschafter haben nunmehr die Möglichkeit, durch entsprechende Änderungen in Gesellschaftsverträgen eine wirksame Schiedsklausel aufzunehmen. Damit ist ihnen der Weg eröffnet, im Falle von Streitigkeiten statt vor den staatlichen Gerichten Schiedsgerichte anzurufen. Dies bringt mehrere Vorteile: Sensible Konfliktthemen können diskret unter Ausschluss der Öffentlichkeit unter den Gesellschaftern rechtskräftig entschieden werden. Die Parteien sind nicht an möglicherweise behäbige staatliche Prozedere gebunden, sondern können im Schiedsverfahren schnell und vor allen Dingen kostensparend zu einer Lösung gelangen.

Die Vereinbarung solcher Schiedsklauseln in Gesellschaftsverträgen ist zwar nur mit Zustimmung aller Gesellschafter möglich. Sie unterliegen aber aufgrund der gesellschafterlichen Treuepflicht dem Druck, einer solchen Schiedsvereinbarung zuzustimmen, wenn die Regelungen die Gesellschafter in ihren Rechten nicht beeinträchtigt.

Sowohl bei der Umsetzung solcher Vereinbarungen als auch für Schiedsverfahren stehen wir Ihnen und die Partner unserer Kanzlei als erfahrene Schiedsrichter gern zur Verfügung. Treten Sie mit uns in Kontakt entweder telefonisch (02 11 / 49 25 90) oder per E-Mail.

Mit Herrn Rechtsanwalt Dr. Dieter Jasper verfügen wir über einen langjährig erfahrenen Spezialisten im Gesellschaftsrecht und als Schiedsrichter.